Was ist, wenn ich die 15 m Abstand zum Fenster des Nachbarn nicht habe, nur 13 m. Was kann ich machen und ist es überhaupt möglich, in diesen Fall einen Schornstein zu bauen?
Ihre Frage bezieht sich auf die Ableitbedingungen für Schornsteine, die im Paragraf 19 der 1. BImSchV geregelt sind. Hier heißt es unter anderem: "Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins bei einer Gesamtwärmeleistung der Feuerungsanlage [...] bis 50 Kilowatt in einem Umkreis von 15 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens 1 Meter überragt".
Das heißt: Sie müssen keinen Mindestabstand von 15 einhalten - Fenster und Türen dürfen durchaus auch näher liegen. Wichtig ist allerdings, dass die Öffnung Ihres Schornsteins mindestens einen Meter über der Oberkante der Öffnung (Fenster, Türen etc.) im Nachbarhaus liegt.
Wir empfehlen, das Vorhaben rechtzeitig mit einem Schornsteinfeger zu besprechen. Dieser prüft die örtlichen Gegebenheiten und zeigt, wie Sie richtig vorgehen. Da der Experten die Anlage später auch abnehmen muss, ist er der beste Ansprechpartner.