Gibt es in Thüringen einen Mindestabstand für Balkonkraftwerke auf einem Garagendach? Es handelt sich um eine Doppelgarage.
In § 32 der Thüringer Bauordnung heißt es dazu: "[...] Solaranlagen sind so anzuordnen und herzustellen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann. Von Brandwänden und von Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, müssen mindestens 1,25 m entfernt sein" Das gilt für "Solaranlagen [...] aus brennbaren Baustoffen, wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind."
Handelt es sich um eine von zwei Parteien genutzte Doppelgarage, sind also Abstände von 1,25 m zur Trennwand einzuhalten. Das gilt jedoch nicht für Solaranlagen aus nicht brennbaren Materialien. Auch Mindestabstände zu den Seitenwänden gibt es nicht, sofern es sich dabei nicht um Brandwände handelt.