Ich bin als Vor-Ort-Berater für die BAFA tätig und stelle fest, dass ich keine Einzelmaßnahmen (Fenster, Türen, Dämmung etc.) für meine Bauherren beantragen kann. Was muss ich beantragen, um dies durchführen zu können? Ich bin Architekt und freischaffend tätig.
Um die Bestätigung zur Durchführung bzw. die Technische Projektbeschreibung für Fördervorhaben Ihrer Kunden erstellen zu können, müssen Sie in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes eingetragen sein. Dazu sind einmalige Eignungsnachweise und regelmäßige Weiterbildungsnachweise nötig. Weitere Informationen zur Eintragung in der EEE-Liste bekommen Sie von der Deutschen Energie-Agentur dena, die diese betreibt.
Haben Sie die Berechtigung und möchten Anträge stelle, benötigen Sie außerdem eine Vollmacht von Ihren Kunden. Vorlagen stellt das BAFA auf seiner Webseite zur Verfügung.