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Expertenrat

Wie kann ich als Energieberater Förderanträge für meine Kunden stellen?

Frage von Heinfried  H. am 25.04.2022 

Ich bin als Vor-Ort-Berater für die BAFA tätig und stelle fest, dass ich keine Einzelmaßnahmen (Fenster, Türen, Dämmung etc.) für meine Bauherren beantragen kann. Was muss ich beantragen, um dies durchführen zu können? Ich bin Architekt und freischaffend tätig.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um die Bestätigung zur Durchführung bzw. die Technische Projektbeschreibung für Fördervorhaben Ihrer Kunden erstellen zu können, müssen Sie in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes eingetragen sein. Dazu sind einmalige Eignungsnachweise und regelmäßige Weiterbildungsnachweise nötig. Weitere Informationen zur Eintragung in der EEE-Liste bekommen Sie von der Deutschen Energie-Agentur dena, die diese betreibt.

Haben Sie die Berechtigung und möchten Anträge stelle, benötigen Sie außerdem eine Vollmacht von Ihren Kunden. Vorlagen stellt das BAFA auf seiner Webseite zur Verfügung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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