x
Expertenrat

Wie ermittelt man das Alter einer Gasheizung für den Klima-Geschwindigkeitsbonus zur Heizungsförderung?

Frage von Thorsten S. am 04.11.2024 

Wann genau zählt eine Gastherme für den Erhalt des Klimabonus (20%) als älter als 20 Jahre? Welches Datum ist maßgebend? Einbau, Abnahme durch den Schornsteinfeger, Einzug ins eigene Haus (hier: Neubau) , oder..?. .. und wie muss der Nachweis erfolgen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Entscheidend ist hier das Datum der Inbetriebnahme. Da diese in der Regel nach der Abnahme vom Schornsteinfeger erfolgt, können Sie dieses Datum heranziehen. Nachweisen lässt sich das Alter dann mit einem Auszug aus dem Kehrbuch, einer Abnahmebescheinigung (beides von Ihrem Schornsteinfeger) oder mit einem Inbetriebnahmeprotokoll von Ihrer Heizungsförderung, sofern dieses (noch) vorhanden ist.


Übrigens: Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Newsletter-Abo