Wann genau zählt eine Gastherme für den Erhalt des Klimabonus (20%) als älter als 20 Jahre? Welches Datum ist maßgebend? Einbau, Abnahme durch den Schornsteinfeger, Einzug ins eigene Haus (hier: Neubau) , oder..?. .. und wie muss der Nachweis erfolgen?
Entscheidend ist hier das Datum der Inbetriebnahme. Da diese in der Regel nach der Abnahme vom Schornsteinfeger erfolgt, können Sie dieses Datum heranziehen. Nachweisen lässt sich das Alter dann mit einem Auszug aus dem Kehrbuch, einer Abnahmebescheinigung (beides von Ihrem Schornsteinfeger) oder mit einem Inbetriebnahmeprotokoll von Ihrer Heizungsförderung, sofern dieses (noch) vorhanden ist.
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