Wir planen gerade an meinem Elternhaus einen Anbau (2 Zimmer 30 qm) durchzuführen. Das Haus ist Baujahr 1964 und bis heute noch nicht saniert worden. Sind wir verpflichtet, durch den Anbau das Haus komplett zu sanieren (neue Heizung, Fassade, Elektronik usw.)?
Nein, das ist allein durch den Anbau nicht erforderlich. Nach § 9 der EnEV müssen nur die Bauteile des neuen Gebäudeteils die hohen energetischen Anforderungen erfüllen. Hat der Anbau eine Nutzfläche von mehr als 50 m², müssen Sie außerdem die Anforderungen für den sommerlichen Wärmeschutz erfüllen. Anders verhält es sich, wenn der neue Gebäudeteil eine eigene Heizungsanlage bekommt. In diesem Fall gelten die Neubauanforderungen für den Anbau.