Fachberatung neue Heizung für NWG. Bekommt man die 50 % Beratungszuschuss auch, wenn ein Energieberater für WG die Beratung für die neue Heizung im NWG macht? Oder ist da ein Energieberater für NWG erforderlich?
Geht es um die neue Heizung, ist das eventuell möglich. Denn hier gilt laut BEG-EM-Richtlinie: "Abweichend hiervon können die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen, die Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes sowie die voraussichtlichen Kosten für die Einzelmaßnahme bzw. die Einzelmaßnahmen aber auch von einem Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste bescheinigt werden." Dazu zählen alle in der Expertenliste in den Kategorien „Wohngebäude“, „Nichtwohngebäude“ und „Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ geführten Personen.
Für Anträge, die auch die Förderung von Einzelmaßnahmen nach Nummer 5.1, 5.2 oder Nummer 5.5 oder einen iSFP-Bonus beinhalten, ist ein Experte der Energieeffizienz-Expertenliste der jeweils zutreffenden Gebäudekategorie (Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude) einzubinden. Eine rechtlich verbindliche Antwort erhalten Sie in diesem Fall vom Fördergeber. Diesen erreichen Sie unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.