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Expertenrat

Muss ich bei einem Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung auch das Angebot mit hochladen?

Frage von Oliver E. am 01.12.2024 

Sie bieten einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung zum Download an, welcher sich auf ein vorliegendes Angebot mit Angebotsnummer bezieht. Genügt hier die Nennung der Angebotsnummer und das Hochladen dieser unterzeichneten Seite in das Portal der KfW oder muss das Angebot angehängt und mit dem oben genannten Vertrag hochgeladen werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ein Angebot muss in aller Regel nicht eingereicht werden. Gefordert ist ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung. Eine Vorlage finden Sie auf unsrer Seite "Förderung: Vertrag mit auflösender / aufschiebender Bedingung".

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