Ich habe im Januar eine PV-Anlage mit 11,5 kWp MwSt.-frei zugelegt. Der Überschuss wird ins Netz eingespeist. Diese PV-Anlage ist nicht beim Finanzamt angemeldet, da ich nichts davon wusste.
Lt. Schreiben vom BFM vom Juni 2023 ist dies, soweit ich daraus entnehme, nicht erforderlich, auch nicht bei Netzeinspeisung. Im Internet gibt es dazu jedoch oft gegenteilige Angaben.
Jetzt weiß ich nicht, was korrekt ist? Vom Netzbetreiber erhielt ich dieses Jahr
die Erstattung für die Einspeisung inkl. MwSt. Muss ich die MwSt. ans Finanzamt abführen? Die Kleinunternehmerregelung brauche ich auch nicht, oder? Auch hierzu gibt es im Internet unterschiedliche Aussagen. Ich stehe wörtlich auf dem Schlauch.
Die Anmeldung der PV-Anlage beim Finanzamt ist auch mit Steuerbefreiung für die PV Pflicht. Nach Aussagen des Bundesfinanzministeriums heißt es aber: "Aus Gründen des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsökonomie kann jedoch auf die steuerliche Anzeige über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach § 138 Absatz 1 AO und die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung nach § 138 Absatz 1b AO an das zuständige Finanzamt verzichtet werden, wenn:
- die Betreiber von PV-Anlagen Gewerbetreibende im Sinne des § 15 EStG sind, deren Betrieb sich auf das Betreiben von nach § 3 Nummer 72 EStG begünstigten Photovoltaikanlagen beschränkt,
- das Unternehmen ausschließlich auf den Betrieb einer Photovoltaikanlage im Sinne des § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG beschränkt ist
- und die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Anwendung findet."
Sie können also auf die steuerliche Anzeige verzichten, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Das setzt die Wahl der Kleinunternehmerregelung voraus. Da die MwSt. für die Anlage weggefallen ist, können Sie diese nun ohne Nachteile nutzen.
Wir empfehlen Ihnen die Beratung durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin aus Ihrer Region. Die Experten prüfen die örtlichen Gegebenheiten und geben Tipps, wie Sie weiter vorgehen. Bitte beachten Sie dabei aber Folgendes: Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung aktuell nicht, müssen Sie fünf Jahre warten, bis Sie zu dieser wechseln können.