Die Kosten der Baubegleitung, die beim BEG-Antrag mit angegeben werden, beinhalten z. B. auch das Lüftungskonzept, auch wenn es von Dritten erstellt wird, richtig? Gehen auch die Kosten für Luftdichtigkeitsmessung, hydraulischen Abgleich und technischen Einweisung des Bauherrn mit ein, die hier auch von Dritten durchgeführt werden und nach Durchführung der Baumaßnahme vom Energieberater gesammelt und auf Plausibilität überprüft werden? Müssen diese Kosten also vorab geschätzt werden?
Ja, das ist richtig. Diese Kosten sind vorab zu schätzen und bei der Antragstellung aufzuführen. Eine detaillierte Übersicht gibt das BAFA-Infoblatt zu förderbaren Kosten.