Wir sanieren derzeit ein Haus und möchten/werden am Ende ein EH 85 EE erreichen. Dafür haben wir neben einem Kredit bei unserer Hausbank auch einen KFW-Kredit erhalten (inkl. iSFP-Bonus) - noch vor der Umstrukturierung der KFW-Konditionen bei Bestandshäusern.
Nun stehen demnächst die ersten Zahlungen von Rechnungen an. Laut unserem Energieberater sollten wir logischerweise nur die Rechnung über das KfW-Darlehen bezahlen lassen, die auch im iSFP aufgelistet sind. Dort ist zum Beispiel auch die Sanierung des Dachs erwähnt mit Zwischen- und Aufsparrendämmung.
Im Zuge einer kompletten Dachsanierung fallen jedoch neben den energetischen Sanierungen auch weitere Erneuerung (z. B. Dachrinnen) oder auch optische Anpassungen (z. B. Verkleidung der Dachgauben durch HPL-Platten nach dem anbringen der Dämmung, Verkleidung des Schornsteins, Einbau neuer Dachfenster) an, die von den Handwerkern in Rechnung gestellt werden. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich alle Positionen von unserem Dachdecker vollumfänglich über den KfW-Kredit bezahlen kann/soll oder ob ich die Rechnungspositionen nach energetischen und optischen Kriterien aufteilen muss.
Ich habe mal gehört, dass Hilfsmittel (wie z. B. ein Gerüst) oder Anpassung, die bei einer energetischen Sanierung automatisch mit anfallen (z. B. Dachrinnen) über den KfW-Kredit bezahlt werden können. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob dies tatsächlich der Fall ist. Bei den optischen Anpassungen, die energetisch nicht zwingend notwendig gewesen wären (wie bereits erwähnt z. B. die Verkleidung des Schornsteins, Einbau neuer Dachfenster, Verkleidung der Dachgauben durch HPL-Platten), bin ich sehr unsicher, wie das zu laufen hat. Können Sie mir hier weiterhelfen?
Geht es um die Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, sind neben den eigentlichen Maßnahmen (hier zum Beispiel die Dachdämmung) auch zahlreiche Umfeldmaßnahmen förderbar.
Dazu gehören ganz allgemein alle Arbeiten, die mit der geförderten Maßnahme in direktem Zusammenhang stehen. Lassen Sie das Dach dämmen und neu eindecken, also auch Ausgaben für Gerüst, Dachrinne und Schornsteinverkleidung.
Einen Überblick gibt das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen. Bei Detailfragen empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater oder Ihrem Fördergeber. Ansprechpartner der KfW erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9007.