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Expertenrat

Das BAFA hat mir einen Aufhebungsbescheid geschickt. Ist das zulässig?

Frage von Arthur  L. am 03.05.2022 

Ich habe auf Antrag im Februar 2021 für eine Hybridheizung Gas/Solar (wobei Solar schon Bestand war) einen positiven Zuwendungsbescheid erhalten.

Nach dem Einbau der Gastherme reichte ich online alle erforderlichen Unterlagen ein. Es kam zu keiner Auszahlung. Stattdessen wurde jetzt infrage gestellt, ob meine Solarthermie von 15 qm überhaupt ausreichen würde, um 25% der Energie abzudecken.

Ich musste erneut eine Erklärung vom Heizungsbauer einreichen, obwohl das BAFA schon alles hatte. Jetzt haben Sie mir einen Aufhebungsbescheid zugesandt: die Anlage erfülle nicht die technischen Voraussetzungen. Ist es rechtlich zulässig, einen positiven Bescheid aufzuheben, obwohl sich nichts geändert hat?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für Gasbrennwert-Hybridheizungen erhalten Sie heute nur noch für den regenerativen Anteil. Bestehende Anlagen lassen sich bei der Förderung nicht mehr berücksichtigen, wodurch in Ihrem Fall (nach aktuellem Stand) keine Förderung möglich wäre. Entscheidend sind allerdings die Förderbedingungen zum Antragszeitpunkt, auf denen auch die Bestätigung basiert.

Ohne die genauen Umstände zu kennen, ist eine rechtsverbindliche Auskunft aus der Ferne leider nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen daher, sich den Aufhebungsbescheid begründen zu lassen. Im Zweifel hilft ein Anwalt für Baurecht bei dem weiteren Vorgehen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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