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Expertenrat

Wovon hängt der CO₂-Preis bei der Miete ab?

Frage von Anne D. am 21.08.2024 

Wir haben über unseren Vermieter die BKA für 2023 erhalten. Unsere Wohnung wird trotz Gasheizungsanschluss ausschließlich über einen Holzkamin beheizt. Die BKA weist nun einen CO₂-Preisanteil von knapp 300 Euro aus, der für alle Mietparteien identisch scheint. Wird der CO₂-Preis anhand des Gasverbrauches oder der Wohnfläche ermittelt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Aufteilung der CO₂-Kosten im ist Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) geregelt. Relevant ist dabei zunächst § 5, indem es um das Erfassen der CO₂-Kosten geht.

Versorgt der Vermieter alle Wohnungen einheitlich mit Wärme oder Wärme und Warmwasser, ermittelt er den Kohlendioxidausstoß für das gesamte Gebäude. Anschließend erfolgt die Aufteilung der Kosten auf Basis des insgesamt angefallenen Ausstoßes. Wir gehen davon aus, dass dieser Fall bei Ihnen zutrifft.

Versorgt der Vermieter eine vermietete Wohnung gesondert mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser (eigene Heizung für einzelne Wohnung), ermittelt er den Kohlendioxidausstoß der Wohnung dabei pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Die Aufteilung der im Abrechnungszeitraum angefallenen Kohlendioxidkosten zwischen Mieter und Vermieter richtet sich dann nach dem spezifischen Kohlendioxidausstoß der zugrunde zu legenden Wohnfläche.

Die Anteile, welche auf Mieter und Vermieter fallen, richten sich nach der Tabelle im Anfang des CO2KostAufG und hängen vom CO₂-Ausstoß pro m²/a Jahr ab. Liegt der Wert zwischen 32 und < 37 kgCO2/m²/a, teilen sich die Kosten beispielsweise hälftig auf.

Welcher Anteil der von den Mietern zu zahlenden CO₂-Kosten auf Sie anfällt, richtet sich dann nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung. 50 bis 70 Prozent der angefallenen Kosten sind dabei verbrauchsabhängig abzurechnen.

Bei unterschiedlicher Nutzung/Beheizung sollte sich daher ein unterschiedlicher Wert in den einzelnen Wohnungen ergeben. Sind Sie unsicher, ob die Betriebskostenabrechnung korrekt ist, empfehlen wir den Kontakt zu einem Fachexperten. Dazu gehören etwa Verbraucherzentralen oder Mieterschutzbünde, die Ihre Angaben prüfen und rechtlich fundiert bewerten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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