In meinem 2-Familienhaus (insgesamt 250 qm Wohnfläche) bewohne ich eine Wohnung (150 qm) selbst. Der Einbau einer Luft-Wärmepumpe soll ca. 50.000,00 € kosten. Da max. 45.000,00 € gefördert werden, hätte ich gern gewusst, wie die Förderung gerechnet wird. Sind z.B. die Kosten anteilig entsprechend den Wohnflächen aufzuteilen (hier 56 % für meine Wohnung)?
Generell fördert der Staat in Ihrem Fall 45.000 Euro der insgesamt anfallenden Kosten. Für diese Summe bekommen Sie die Basis-Förderung inkl. Wärmepumpen-Bonus. Nutzen Sie eine Wohnung selbst, bekommen Sie für die Hälfte der insgesamt anfallenden förderbaren Kosten (22.500 Euro) auch den Einkommens- sowie den Geschwindigkeitsbonus, sofern Sie die entsprechenden Vorgaben erfüllen.
Hat das Gebäude zwei Eigentümer (WEG), beantragt die WEG Fördermittel für die Wärmepumpe in Höhe von 30 bis 35 Prozent für das gesamte Gebäude. Anschließend beantragt jeder Eigentümer die Boni (Einkommen und Geschwindigkeit) für die jeweils anfallenden förderbaren Kosten (je 22.500 Euro).
Weitere Informationen finden Sie in den Beiträgen "Förderung für die neue Heizung - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
Wie die Kosten aufzuteilen sind, wenn es sich um eine WEG mit zwei Eigentümern handelt, entscheidet sich nach dem WEG-Recht. In aller Regel sind die Kosten dabei nach den WEG-Anteilen aufzuteilen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Wie hoch die einzelnen Anteile sind, ist im Grundbuch einzusehen. Nachlesen können Sie das in § 16 Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
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