Es scheint so zu sein, als ob unser 17-Parteienhaus zu einer Seite keine eigene Wand zum Nachbarhaus hat, sondern dort angebaut wurde. Zählt diese Wand trotzdem noch zum Gemeinschaftseigentum?
An dieser Wand sind Dehnungsfugen im Deckenbereich entstanden. Muss die Eigentümergemeinschaft für diesen Schaden aufkommen oder die einzelnen Wohnungsbesitzer? Diese Schäden sind in mehreren Wohnungen, die an dieser Wand liegen, aufgetreten.
Wir gehen davon aus, dass die Wand zum Gemeinschaftseigentum gehört und alle Eigentümer für die Sanierung aufkommen müssen. Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die vertraglichen Grundlagen im Detail zu kennen, ist eine verbindliche Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Diese bekommen Sie aber von einem Experten für WEG-Recht. Die Schäden sollte zudem ein Sachverständiger prüfen. Experten aus Ihrer Region finden Sie dabei in der Liste des Deutschen Holz- und Bautenschutzvereins (DHBV).