In Ihrem Beitrag vom 02.03.2021 "Gesetzliche Anforderungen von GEG / EnEV bei der Fassadendämmung" steht geschrieben, dass Fassaden, die die Vorschriften von 1983 erfüllen, bei anstehenden Sanierungen nicht gedämmt werden müssen. Ist diese Ausnahmeregelung noch aktuell und wenn ja, wo wird das vermerkt?
Ja, diese Ausnahme gilt noch immer. Nachlesen können Sie das in Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetzes. Hier heißt es: "Werden Maßnahmen nach Nummer 1b ausgeführt, müssen die dort genannten Anforderungen nicht eingehalten werden, wenn die Außenwand nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist." Erfüllen Sie diese Maßgabe, müssen Sie bei einer Sanierung nicht dämmen. Sind Sie unsicher, ob die Ausnahme in Ihrem Fall zum Tragen kommt, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region.