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Expertenrat

Gilt die Dämmpflicht für Fassaden, die nach 1983 saniert wurden?

Frage von Fabian F. am 28.10.2022 

In Ihrem Beitrag vom 02.03.2021 "Gesetzliche Anforderungen von GEG / EnEV bei der Fassadendämmung" steht geschrieben, dass Fassaden, die die Vorschriften von 1983 erfüllen, bei anstehenden Sanierungen nicht gedämmt werden müssen. Ist diese Ausnahmeregelung noch aktuell und wenn ja, wo wird das vermerkt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, diese Ausnahme gilt noch immer. Nachlesen können Sie das in Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetzes. Hier heißt es: "Werden Maßnahmen nach Nummer 1b ausgeführt, müssen die dort genannten Anforderungen nicht eingehalten werden, wenn die Außenwand nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist." Erfüllen Sie diese Maßgabe, müssen Sie bei einer Sanierung nicht dämmen. Sind Sie unsicher, ob die Ausnahme in Ihrem Fall zum Tragen kommt, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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