x
Expertenrat

Dürfen wir die vom Vorbesitzer eingebaute Gasheizung betreiben oder müssen wir regenerative Energien einsetzen?

Frage von Johannes U. am 24.03.2023 

Wir haben kürzlich ein Haus (Baujahr 1924) gekauft. Es steht in einem Gebiet mit Ensembleschutz. Die Gasheizung wurde vom Vorbesitzer in 11/2022 erneuert. Nach unserem Wissensstand dürfen wir die neue Gasheizung ohne weitere Maßnahmen am Gebäude nur mit Auflagen bez. Mindestanteil regenerativer Energie und Anfertigung eines Sanierungsfahrplanes betreiben.

Gemäß dem Voreigentümer ist das aufgrund des Ensembleschutzes (=Denkmalschutz) nicht erforderlich. Was ist zutreffend? Die Stadt baut nun das Nahwärmenetz aus und wir stehen vor der Entscheidung, uns anschließen zu lassen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Was in diesem Fall zu tun ist, hängt von Ihrem Wohnort bzw. dem Standort des Gebäudes ab. In Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein dürfen Sie die Anlage nicht ohne Weiteres weiter betreiben. In Baden-Württemberg gilt eine Ausnahme, wenn die Anforderungen denkmalschutz-rechtlichen oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen.

Ähnlich verhält es sich in Schleswig-Holstein. Hier ist folgendes im Energiewende- und Klimaschutzgesetz zu lesen: "Soweit bei einem Baudenkmal die Erfüllung der Anforderungen dieses Gesetzes die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen, kann mit einer hinreichenden Begründung von den Anforderungen dieses Gesetzes abgewichen werden."

Im Hamburger Klimaschutz-Gesetz ist diese Ausnahme nicht direkt enthalten. Hier können Sie bei der zuständigen Behörden eine Ausnahme beantragen, wenn die Maßnahmen durch besondere Umstände nicht wirtschaftlich sind oder zu unbilliger Härte führen.

Müssen Sie Maßnahmen ergreifen, können Sie in der Regel auch Biogas ordern und einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Alternativ können Sie Ihr Haus an ein Wärmenetz anschließen lassen. Um die Vorgaben zu erfüllen, muss das Netz allerdings anteilig auf regenerative Energien setzen.

Da sich die Anforderungen von Region zu Region unterscheiden, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Schornsteinfeger oder einen Energieberater vor Ort. Die Experten informieren über die entsprechenden Vorschriften und helfen dabei, eine passende Lösung zu finden.


Planen Sie weitere Sanierungsmaßnahmen, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Energieberatung

 

Newsletter-Abo