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Expertenrat

Gibt es im GEG eine Ausnahme für Ferienhäuser?

Frage von Günter L. am 17.04.2023 

Unsere Gasheizung im Ferienhaus (Reihenmittelhaus) ist 20 Jahre alt und wird demnächst wohl fällig. Gibt es für Ferienhäuser (56 qm) Ausnahmen (ca. 6000 kWh Gas jährlich).

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Es gibt eine Ausnahme für nicht durchgängig beheizte Gebäude. Handelt es sich um ein Wohngebäude, das für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt ist, kommt das GEG nicht zur Anwendung. Das Gleiche gilt für Wohngebäude für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer, deren zu erwartender Energieverbrauch für die begrenzte jährliche Nutzungsdauer weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt. Ein Energieberater aus Ihrer Region kann das prüfen und gegenüber der zuständigen Stelle belegen.

Kommt die Ausnahmeregelung zum Tragen, müssen Sie die Regelungen des GEG nicht beachten. Das gilt für die thermische Gebäudehülle genauso wie für die Anlagentechnik und andere durch das Gesetz regulierte Bereiche.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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