Unsere Gasheizung im Ferienhaus (Reihenmittelhaus) ist 20 Jahre alt und wird demnächst wohl fällig. Gibt es für Ferienhäuser (56 qm) Ausnahmen (ca. 6000 kWh Gas jährlich).
Es gibt eine Ausnahme für nicht durchgängig beheizte Gebäude. Handelt es sich um ein Wohngebäude, das für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt ist, kommt das GEG nicht zur Anwendung. Das Gleiche gilt für Wohngebäude für eine begrenzte jährliche Nutzungsdauer, deren zu erwartender Energieverbrauch für die begrenzte jährliche Nutzungsdauer weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt. Ein Energieberater aus Ihrer Region kann das prüfen und gegenüber der zuständigen Stelle belegen.
Kommt die Ausnahmeregelung zum Tragen, müssen Sie die Regelungen des GEG nicht beachten. Das gilt für die thermische Gebäudehülle genauso wie für die Anlagentechnik und andere durch das Gesetz regulierte Bereiche.