Ich habe im Haus meiner Eltern seit den 1970er-Jahren einen Zweitwohnsitz. Wie wird das bezüglich der Vorschrift bewertet, dass man in einer geerbten Immobilie seit 2002 gewohnt haben muss?
Wir gehen davon aus, dass die Ausnahmen in Ihrem Fall greifen. Denn das GEG macht nur eine Aussage dazu, dass der Eigentümer im entsprechenden Zeitraum im Haus gewohnt haben muss. Wie das erfolgte - ob im Erst- oder Zweitwohnsitz, ist unserer Auffassung nach nicht relevant.
Da der Vollzug des GEGs den Ländern obliegt und diese die Regelungen teilweise unterschiedlich interpretieren, können wir Ihnen an dieser Stelle leider keine rechtlich verbindliche Antwort geben. Diese erhalten Sie aber von der zuständigen Stelle für das GEG in ihrem Bundesland.