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Expertenrat

Genügt ein Zweitwohnsitz für die Ausnahme von den GEG-Nachrüstpflichten?

Frage von Rainer R. am 19.01.2022 

Ich habe im Haus meiner Eltern seit den 1970er-Jahren einen Zweitwohnsitz. Wie wird das bezüglich der Vorschrift bewertet, dass man in einer geerbten Immobilie seit 2002 gewohnt haben muss?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wir gehen davon aus, dass die Ausnahmen in Ihrem Fall greifen. Denn das GEG macht nur eine Aussage dazu, dass der Eigentümer im entsprechenden Zeitraum im Haus gewohnt haben muss. Wie das erfolgte - ob im Erst- oder Zweitwohnsitz, ist unserer Auffassung nach nicht relevant.

Da der Vollzug des GEGs den Ländern obliegt und diese die Regelungen teilweise unterschiedlich interpretieren, können wir Ihnen an dieser Stelle leider keine rechtlich verbindliche Antwort geben. Diese erhalten Sie aber von der zuständigen Stelle für das GEG in ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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