Gibt es für die Dachbodendämmung bei Mietshäusern Baujahr 1950 auch Ausnahmen?
Die EnEV 2014 lässt nicht viele Ausnahmen zu: Die Nachrüstpflicht greift nicht, wenn die oberste Geschossdecke oder das darüber liegende Dach den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, oder wenn das Dach gedämmt ist.
Bitte lesen Sie hierzu auch den ausführlichen Bericht unseres Experten: http://www.energie-fachberater.de/daemmung/dachbodendaemmung/vorgaben-der-enev-fuer-die-daemmung-der-obersten-geschossdecke.php
Falls Sie Fragen haben zur konkreten und wirtschaftlichen Umsetzung einer Dachbodendämmung, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Baustoff-Fachhändler vor Ort, der Sie über geeignete Materialien berät, die entsprechenden Kosten nennt und Ihnen bei Bedarf auch geeignete Handwerksfirmen empfiehlt. Hier finden Sie Ihren nächstgelegenen, indem Sie einfach Ihre PLZ eingeben: http://www.energie-fachberater.de/beratung-foerdermittel/energieberater/energieberater-suche/