Das Elternhaus (Einfamilienhaus) in Niedersachsen wurde meinem Mann 1996 überschrieben. Seine 93-jährige Mutter hat ein Wohnrecht auf Lebenszeit und lebt seit November 2022 im Pflegeheim. Wir konnten diese Immobilie nicht selber nutzen, da seine Mutter allein darin gewohnt hat. Muss laut GEG energetisch saniert werden, obwohl mein Mann vor 2002 Eigentümer war, aber die Immobilie nicht selber nutzen konnte?
In diesem Fall profitieren Sie vermutlich nicht von den Ausnahmen für Ein- und Zweifamilienhäuser. Denn diese setzen voraus, dass der Eigentümer eines Gebäudes dieses am 01. Februar 2002 auch selbst bewohnt hat. Ist das nicht der Fall, gelten die Nachrüstpflichten aus dem GEG bereits jetzt.