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Expertenrat

Wie hoch muss bei der Außenabdichtung einer Kellerwand die Grundierung, der Bitumenanstrich und das Dämmmaterial angebracht werden?

Frage von Alfred A. am 05.11.2015 

Wie hoch muss bei der Außenabdichtung einer Kellerwand die Grundierung, der Bitumenanstrich und das Dämmmaterial angebracht werden? In meinem Fall ist unterhalb der Betondecke noch eine ca. 25 cm hohe gut verputzte (ca 3cm), daher leicht vorstehende Fläche - sollte dies mit behandelt werden? 

Antwort von Dipl.-Ing. Frank Nowotka 

Der Aufbau des Systems Perimeterdämmung (Abdichtung der Außenwand und dafür zugelassene Dämmstoffe im Erdreich) sollte aus Sicht des Feuchteschutzes bis mindestens 30 cm über Oberkante Erdreich herausgeführt werden. Aus wärmetechnischer Sicht ist jedoch die Ausführung bis mindestens 30 cm über Oberkante untere Geschossdecke (Kellerdecke bzw. Bodenplatte) ratsam. Wenn also, wie in Ihrem Fall, das Außenwandmauerwerk unterhalb der Geschossdecke um wenige Zentimeter vorspringt, sollte die Perimeterdämmung mit etwa 10 cm starkem Dämmstoff um den Vorsprung herum geführt werden und erst etwa 30 cm über der Oberkante Geschossdecke enden. Wird die Dämmung nur bis an die vorstehenden Kante herangeführt verbleibt die ungünstige Wirkung der Wärmebrücke, die durch den Auflagerbereich der Geschossdecke aus Beton gebildet wird. Mir ist bewusst, dass bei der vorgeschlagene Lösung eine Kante entsteht, die nicht nur nicht besonders schön aussieht, sondern wegen des Vorsprunges auch noch eine feuchteunempfindliche Abdeckung benötigt, sofern keine sich nach oben fortsetzende Außenwanddämmung angebracht wird.

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