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Expertenrat

Darf eine WEG die Außeneinheit der neuen Wärmepumpe im Garten eines Mieters aufstellen?

Frage von Ina M. am 30.07.2025 

WEG hat als neue Heizung eine Wärmepumpen-Heizung als Gemeinschaftseigentum beschlossen (alte Heizung ist defekt). Innenmodul steht im Keller (Gemeinschaftseigentum), das Außenmodul soll in den Garten einer vermieteten Eigentümerwohnung aufgestellt werden. Gibt es hier irgendwelche Regelungen, was zu beachten ist?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Technisch gibt es hier keine Einschränkungen. Sofern das Gebäude für eine Wärmepumpe geeignet ist und der Abstand zwischen Innen- und Außeneinheit nicht mehr als 15 bis 30 Meter beträgt (Höhenunterschied max. 5 bis 10 Meter), können Sie die Anlage installieren.

Sind alle Eigentümer mit der Aufstellung einverstanden, sollte auch die Installation im Mieter-Garten keine Probleme verursachen. Wichtig ist hier vor allem die Zustimmung des Eigentümers der entsprechenden Wohnung. Außerdem kommt es auf eine fachgerechte Planung und eine günstige Standortwahl an. Andernfalls kann es zur Lärmbelästigung kommen.

Übrigens: Denken Sie daran, rechtzeitig Fördermittel für die Wärmepumpe zu beantragen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Förderung richtig beantragen". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.


Kommentare

Ina M.
Die Wärmepumpe wird wohl in den Garten der vermieteten Eigentümerwohnung kommen, da der Weg vom Heizungsraum hier am kürzesten ist. Die andere Seite würde abstandsmäßig auch infrage kommen und sich quasi anbieten, da hier eh eine viel befahrene Straße vorbeigeht; trotz Lärmschutzwand ist hier natürlich ein gewisser Geräuschpegel. Allerdings liegen hier auch die Schlafzimmer der anderen Parteien...  
Wie wird der Aufstellungsort am besten ermittelt?

Was für eine Lärmbelästigung ist auf der Terrasse der Wohnung zu dulden und welche auf dem Balkon der darüberliegenden Wohnung? Viel wichtiger: Von der darüberliegenden Wohnung geht als einzige Partei das Schlafzimmer zur Gartenseite raus. Was ist hier zu beachten?
ENERGIE-FACHBERATER 

Grundsätzlich gelten im Außenbereich die Anforderungen der TA-Lärm, die am Tage je nach Lage Immissionsrichtwerte von 45 bis 63 dB(A) vorgibt. Wahrscheinlich liegt der Grenzwert bei Ihnen zwischen 50 dB(A) (Wohngebiet) und 63 dB(A) (urbane Gebiete). Nachts gelten Grenzwerte von 35 bis 45 dB(A) außerhalb des Gebäudes - also zum Beispiel am geöffneten Schlafzimmerfenster. Nachlesen können Sie das unter Punkt 6 der TA-Lärm.

Bitte beachten Sie: Die Geräusche der Wärmepumpe können auch dann als Belästigung wahrgenommen werden, wenn diese in den erlaubten Bereichen liegen. Wir empfehlen daher, vor der Installation eine Schätzung anstellen zu lassen, an welcher Stelle mit welchen Lärmbelästigungen zu rechnen ist. Anschließend lässt sich der beste Standort finden. Günstig scheint hier die Straßenseite. In der Nacht lässt sich die Lärmbelästigung durch eine Schalldämmhaube oder eine intelligente, zeitgesteuerte Regelung deutlich reduzieren. So ist es in sensiblen Bereichen zum Beispiel möglich, am Tage einen Wärmespeicher zu beladen, der das Haus dann in den Nachtstunden weiter mit Wärme versorgt. Die Wärmepumpe muss dann nicht oder zumindest seltener anspringen und die Lärmbelästigung lässt sich reduzieren. 

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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