Expertenrat

Gehört die Außenwand zum Gemeinschaftseigentum?

Frage von Klaus-Wilhelm P. am 11.02.2016 

Eine Aussenwand zur Wetterseite aber überdacht bis zum Balkonboden ist nicht mehr dicht. Gehört diese Wand zum Gemeinschaftseigentum des Hauses oder nur dem Eigentümer der Wohnung. Mit neuer Verschalung sollte das doch behoben werden können. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zum Gemeinschaftseigentum gehören die konstruktiven oder konstitutiven Teile eines Gebäudes, also in jedem Fall auch die Außenwände.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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