x
Expertenrat

Gehört die Außenwand zum Gemeinschaftseigentum?

Frage von Klaus-Wilhelm P. am 11.02.2016 

Eine Aussenwand zur Wetterseite aber überdacht bis zum Balkonboden ist nicht mehr dicht. Gehört diese Wand zum Gemeinschaftseigentum des Hauses oder nur dem Eigentümer der Wohnung. Mit neuer Verschalung sollte das doch behoben werden können. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zum Gemeinschaftseigentum gehören die konstruktiven oder konstitutiven Teile eines Gebäudes, also in jedem Fall auch die Außenwände.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo