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Expertenrat

Wer darf die BzA zur Förderung der Heizung ausstellen? Muss es sich um einen Heizungsbauer handeln?

Frage von Johann W. am 28.01.2025 

Für die Heizungsförderung über die KfW benötigt man ein Fachunternehmen. Muss das ein Heizungsbauer sein oder geht z.B. auch ein Klempner oder Zimmerer mit Gewerbe?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Bestätigung zum Antrag sollte von einem Energie-Effizienz-Experten oder einem Fachhandwerker ausgestellt werden. Fachunternehmer sind dabei "Personen beziehungsweise Unternehmen, die (Gewerke) der Bauausführung spezialisiert und in diesem Bereich gewerblich tätig sind;" (siehe 3 j BEG-EM-Richtlinie). 


Wir gehen davon aus, dass es sich dabei um einen Heizungsbauer handeln muss, wenn Sie Fördermittel für die Heizung beantragen möchten. Die KfW bestätigte das auf unsere Rückfrage. 


Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "Förderung für die neue Heizung - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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