Wir haben eine Gasheizung vom Bj. 1991. Wann muss ich diese tauschen? Was ist zu beachten?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 § 10) fordert den Austausch 30 Jahre alter Gasheizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Arbeitet Ihre Heizung konstant mit hohen Vorlauftemperaturen, ist ein Austausch 2021 Pflicht. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus als Eigentümer schon seit mindestens 01.02.2002 selbst bewohnen. In diesem Fall greift die Austauschpflicht der EnEV erst nach einem Eigentumsübergang - also nach dem Verkauf, der Schenkung oder dann, wenn ein Erbe das Gebäude übernimmt. Die neuen Eigentümer haben dann zwei Jahre Zeit, die Anforderungen umzusetzen.