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Expertenrat

Muss ich die Gasheizung in meinem Haus austauschen lassen?

Frage von Reinhold W. am 22.07.2020 

Wir haben eine Gasheizung vom Bj. 1991. Wann muss ich diese tauschen? Was ist zu beachten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 § 10) fordert den Austausch 30 Jahre alter Gasheizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Arbeitet Ihre Heizung konstant mit hohen Vorlauftemperaturen, ist ein Austausch 2021 Pflicht. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus als Eigentümer schon seit mindestens 01.02.2002 selbst bewohnen. In diesem Fall greift die Austauschpflicht der EnEV erst nach einem Eigentumsübergang - also nach dem Verkauf, der Schenkung oder dann, wenn ein Erbe das Gebäude übernimmt. Die neuen Eigentümer haben dann zwei Jahre Zeit, die Anforderungen umzusetzen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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