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Expertenrat

Unser Mieter möchte das Haus kaufen. Muss er die alte Ölheizung tauschen?

Frage von Wilfried S. am 30.11.2024 

Unser Haus ist 1992 erbaut und von Beginn an an denselben Mieter vermietet. Nun will dieser Mieter das Haus kaufen. Muss er die funktionstüchtige Ölheizung nach dem Kauf austauschen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Austauschpflicht betrifft nur 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Ob das der Fall ist, kann ein Heizungsbauer aus Ihrer Region anhand des Typs schnell erkennen. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "GEG 2020: Austauschpflicht für alte Öl- und Gas-Heizkessel".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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