Unser Haus ist 1992 erbaut und von Beginn an an denselben Mieter vermietet. Nun will dieser Mieter das Haus kaufen. Muss er die funktionstüchtige Ölheizung nach dem Kauf austauschen?
Eine Austauschpflicht betrifft nur 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Ob das der Fall ist, kann ein Heizungsbauer aus Ihrer Region anhand des Typs schnell erkennen. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "GEG 2020: Austauschpflicht für alte Öl- und Gas-Heizkessel".