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Expertenrat

Wann muss ich Gaseinzelöfen in einer vermieteten Wohneinheit austauschen lassen?

Frage von Andrea K. am 22.02.2023 

Ich habe alte Gasöfen in einer vermieteten Wohneinheit. Es sind Einzelöfen. Wann muss ich diese austauschen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Erwärmen die Öfen Wasser als Wärmeträger, das den Raum dann über Heizflächen wie Heizkörper aufheizt, greift § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Demnach sind Heizkessel für gasförmige und flüssige Brennstoffe nach 30 Jahren auszutauschen, wenn sie mindestens 4 kW Leistung aufweisen und noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Ausnahmen gibt es für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die eine Wohneinheit schon seit Februar 2002 selbst als Eigentümer bewohnen. Hier greift die Austauschpflicht aus dem GEG erst bei einem Eigentümerwechsel durch Erbe, Verkauf oder Schenkung.

Erwärmen die Einzelöfen Luft direkt, greift das GEG nicht. In diesem Fall kann ein Austausch durch die Anforderungen der 1. BImSchV nötig sein. Der Fall ist das, wenn Einzelöfen mit einer Nennwärmeleistung von 11 kW oder mehr zu hohe Abgasverluste aufweisen. Eine verbindliche Information erhalten Sie hierzu nach der individuellen Prüfung durch Ihren Schornsteinfeger.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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