Ich bin Mieterin und habe eine wichtige Frage: Im Haus befindet sich eine Heizanlage, die per Strom die Heizung erwärmen soll. Der "Brenner" ist Baujahr 1970. Der Ausfall in den Wintermonaten: fast 1x im Monat eine Woche. Der Vermieter wohnt an einem anderen Ort. Wir Mieter (2 Familien) sind gezwungen, per Heizlüfter das Wohnen einigermaßen zu ermöglichen. Gilt die Austauschpflicht auch für Elektroheizungen?
Nein. Eine Austauschpflicht für Elektroheizungen gibt es nicht. Die EnEV bezieht sich in § 10 lediglich auf Heizkessel für flüssige und gasförmige Brennstoffe. Allerdings muss ihr Vermieter sicherstellen, dass Ihnen die Wohnung nutzbar und warm zur Verfügung steht. So müssen sich die Wohnräume im Winter auf mindestens 20 Grad Celsius aufheizen lassen. Ist das nicht der Fall, steht Ihnen unter Umständen eine Mietminderung zu. Wichtig: Handeln Sie hier nicht voreilig. Wir empfehlen Ihnen, den Sachverhalt mit einem Experten des Mieterschutzbundes zu besprechen.