Muss eine funktionstüchtige Nachtspeicherheizung (ohne Asbest) aus dem Jahre 1998 nach 30 Jahren ausgetauscht und ersetzt werden?
Nein, hier gibt es aktuell keine gesetzlichen Regelungen. Die Austauschpflicht im Gebäudeenergiegesetz betrifft nur Gas- und Ölheizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren.