Unter welche Regelung fällt der Gas-Heizkessel Junkers Suprastar KN 18-8 DCP? Danke für einen Tipp.
Bei dem angegebenen Kessel handelt es sich unseren Informationen zur Folge um einen Gas-Spezial- bzw. Heizwert-Kessel. Er ist daher nach 30 Jahren im Betrieb von der GEG-Austauschpflicht betroffen. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie von einem Fachhandwerker aus Ihrer Region. Nicht austauschen müssen Sie den Kessel, wenn Sie als Eigentümer eine Wohnung eines Ein- oder Zweifamilienhauses seit mindestens Februar 2002 selbst bewohnen. In diesem Fall greift der Bestandsschutz. Zum Kesseltausch sind dann (nach aktuellen gesetzlichen Regelungen) erst die neuen Eigentümer verpflichtet.
Heizwertkessel verbrauchen mehr Energie als heute übliche Brennwertgeräte. Aus diesem Grund ist ein Austausch auch ohne gesetzliche Verpflichtung in Erwägung zu ziehen. Wie Sie die richtige Heizung für Ihr Haus finden, erklären wir im Ratgeber "Schritt-für-Schritt zur neuen Heizung". Darin erfahren Sie, welche Lösungen zur Auswahl stehen, wie Sie die passende finden und wie der Heizungstausch abläuft.
Zudem empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.