Meine Frage betrifft die Austauschpflicht von Öl-und-Gasheizungen nach 30 Jahren. Ich bewohne ein kleines Haus, in dem folgende Heizung verbaut ist:
Vaillant Thermoblock VCW 180 E
Kategorie III ; Typ B
Allgasgerät, eingerichtet für ERDGAS H
Die Heizung ist von 1983
Meine Frage nun: Fällt o. g. Heizung auch unter die Austauschpflicht? Ich bin Mieter dieses Hauses und die Heizkosten haben sich in den letzten 5 Jahren verdreifacht.
Fällt die Heizung unter die Definition einer Niedertemperaturheizung, greift die EnEV-Austauschpflicht nicht. Der Fall ist das immer dann, wenn ein Heizkessel kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35 bis 40 Grad Celsius betrieben werden kann. Das heißt: Lässt sich die Vorlauftemperatur nicht auf maximal 55 Grad Celsius begrenzen, handelt es sich nicht um eine Niedertemperaturheizung und Ihr Vermieter muss die Anlage nach 30 Jahren im Betrieb austauschen. Eine sichere Antwort bekommen Sie von einem Fachhandwerker vor Ort.
Ein Austausch lohnt sich in diesem Falle aber auch aus weiteren Gründen. So dürfte die Ersatzteillage knapp sein. Eine neue Anlage ist im Betrieb wesentlich sicherer und arbeitet darüber hinaus auch sparsamer. Nicht zuletzt steigert eine moderne Heizung auch den Wert der Immobilie.
Unser Tipp: Lassen Sie die Anlage von einem Experten der Verbraucherzentrale untersuchen. Mit dem Heizcheck, den es dank staatlicher Förderung für nur 30 Euro gibt, bekommen Sie eine Reihe von Argumenten für einen Austausch an die Hand.
Kontakte zu Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie über unser kostenfreies Online-Anfragetool für Heizungen.