Ich habe in einem vermieteten 3-Familienhaus eine alte Ölheizung mit Energielabel C. Muss ich da was unternehmen? Der Schornsteinfeger hat bisher nicht gemeckert.
Vermutlich nicht. Der Gesetzgeber verpflichtet Sie nur dann zum Austausch der Heizung, wenn die Emissionswerte nicht mehr stimmen (kontrolliert der Schornsteinfeger) oder die Anlage bereits 30 Jahre alt ist. Die Austauschpflicht ist im Gebäudeenergiegesetz geregelt und gilt für Anlagen, die nicht auf Nieder- oder Brennwerttechnik basieren. Betroffen sind demzufolge alte Standardheizkessel, die unabhängig von der Außen- oder Raumtemperatur immer eine Vorlauftemperatur von etwa 70 Grad Celsius oder mehr erreichen.
Sind Sie unsicher, ob es sich in Ihrem Fall um einen solchen Standardheizkessel handelt, können Schornsteinfeger oder Heizungsbauer aus Ihrer Region schnell eine verlässliche Aussage treffen.
Das Energielabel für alte Heizungen ist nur informativ. Es soll den Zustand der Anlage verdeutlichen und Einsparpotenziale aufzeigen. Die Farben Orange und Rot bzw. die Klassen C und D stehen dabei für einen sehr hohen Verbrauch, bei dem sich ein Austausch unter Umständen lohnt. Ziehen Sie diesen in Betracht, vergessen Sie nicht, auch Fördermittel für die neue Heizung zu beantragen. Diese gibt es für Hybrid- und Umweltheizungen in Höhe von 20 bis 55 Prozent.