Wenn ich von einem vermieteten Haus mit zehn Jahre alter Gasheizung nur die Hälfte erbe, der Eigentümer der anderen Haushälfte die bestehende Gasheizung aber beibehalten will, muss dann eine neue Heizung mit 65 % erneuerbarer Energie eingebaut werden?
Da die Heizung nur 10 Jahre alt ist, muss nichts getauscht werden. Erst nach einem irreparablen Defekt ist der Einbau einer Anlage Pflicht, die den Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien deckt.
So sieht es zumindest das geänderte Gebäudeenergiegesetz vor, das aktuell als Entwurf vorliegt und ab 2024 gelten soll. Da sich die Regierung aktuell noch zur genauen Ausgestaltung des Gesetzes berät, ist eine verbindliche Auskunft zum gesetzlichen Stand ab 2024 momentan nicht möglich.