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Expertenrat

Gilt die Austauschpflicht für alte Heizungen auch in selten genutzten Nichtwohngebäuden?

Frage von Werner R. am 21.04.2023 

Muss eine 30 Jahre alte Heizung auch in Vereinsräumen, die nur im Winter an einem Tag in der Woche läuft, bis zum 31.12.2023 ausgetauscht?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich gilt die Austauschpflicht für Heizungen in allen vom GEG betroffenen Gebäuden. Für Gebäude der beschriebenen Art gibt es dabei erst einmal keine Ausnahme. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass Sie nur 30 Jahre alte Heizungen austauschen müssen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren.

Unter Umständen ist es möglich, eine Ausnahme zu beantragen. Dazu wenden Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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