Muss eine 30 Jahre alte Heizung auch in Vereinsräumen, die nur im Winter an einem Tag in der Woche läuft, bis zum 31.12.2023 ausgetauscht?
Grundsätzlich gilt die Austauschpflicht für Heizungen in allen vom GEG betroffenen Gebäuden. Für Gebäude der beschriebenen Art gibt es dabei erst einmal keine Ausnahme. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass Sie nur 30 Jahre alte Heizungen austauschen müssen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren.
Unter Umständen ist es möglich, eine Ausnahme zu beantragen. Dazu wenden Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland.