In meiner Wohnung befinden sich 4 Nachtspeicheröfen (ohne Asbest), sämtlich aus dem Jahr 1986 o. 1987 (!). Muss ich als Mieter dies für immer akzeptieren oder gibt es eine Handhabe, den Austausch dieser uralten Heizungen zu erwirken?
Da es keine gesetzlich geregelte Austauschpflicht für die Elektroheizungen gibt, sind Ihnen als Mieter hier die Hände gebunden. Sie können den Austausch nicht erwirken. Möglich ist es, einen Energieberater zurate zu ziehen und mit dessen Hilfe eine Empfehlung für Ihren Vermieter zu erstellen.