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Expertenrat

Unsere Ölheizung ist 36 Jahre alt. Müssen wir Sie austauschen lassen?

Frage von Andreas K. am 30.05.2023 

Ich bin Eigentümer einer ETW in einem Mehrfamilienhaus mit 40 Einheiten. Wir haben eine 36 Jahre alte Ölheizung, die noch funktioniert. Die Hausverwaltung weigert sich, eine Modernisierung vorzunehmen. Stattdessen werden intakte Balkone für 400.000 Euro modernisiert. Wie ist die Rechtslage?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sofern die Heizung mindestens 30 Jahre alt ist und noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert, ist ein Austausch Pflicht. Das Gleiche gilt auch dann, wenn die Anlage die in der 1. BImSchV geforderten Emissionswerte nicht erfüllt.

Handelt es sich um eine sauber arbeitende Niedertemperatur- oder Brennwertheizung, besteht keine Austauschpflicht und die Heizung darf bis zum Eintreten eines irreparablen Schadens weiter betrieben werden. Ob das der Fall ist, erfahren Sie von einem Heizungsbauer oder vom Schornsteinfeger aus Ihrer Region.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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