Ich bin Eigentümer einer ETW in einem Mehrfamilienhaus mit 40 Einheiten. Wir haben eine 36 Jahre alte Ölheizung, die noch funktioniert. Die Hausverwaltung weigert sich, eine Modernisierung vorzunehmen. Stattdessen werden intakte Balkone für 400.000 Euro modernisiert. Wie ist die Rechtslage?
Sofern die Heizung mindestens 30 Jahre alt ist und noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert, ist ein Austausch Pflicht. Das Gleiche gilt auch dann, wenn die Anlage die in der 1. BImSchV geforderten Emissionswerte nicht erfüllt.
Handelt es sich um eine sauber arbeitende Niedertemperatur- oder Brennwertheizung, besteht keine Austauschpflicht und die Heizung darf bis zum Eintreten eines irreparablen Schadens weiter betrieben werden. Ob das der Fall ist, erfahren Sie von einem Heizungsbauer oder vom Schornsteinfeger aus Ihrer Region.