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Expertenrat

Wir wollen ein Haus mit Pelletheizung kaufen. Müssen wir die Heizung austauschen?

Frage von Werner S. am 18.04.2023 

Wir wollen in der Nähe von Cuxhaven ein Landhaus kaufen. Es ist eine Pelletheizung aus dem Jahr 2021/2022 verbaut. Muss man nach dem Kauf dann auch die Heizung tauschen? Wenn nicht, wie lange hat man dann Bestandschutz? Wenn ja, bis wann muss diese getauscht werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für Pelletheizungen gibt es aktuell keine Austauschpflichten. Wichtig ist, dass die Anlage die geltenden Anforderungen an den Schadstoffausstoß erfüllt. Bei dem genannten Einbaudatum haben Sie hier in der Regel nichts weiter zu befürchten.

Wichtig zu wissen: Hat der Vorbesitzer Fördermittel für die Heizung bekommen, muss diese mindestens 10 Jahre betrieben werden. Tauschen Sie die Anlage vorher ohne einen Defekt etc. aus, kann es zur Rückforderung der Fördermittel kommen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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