Wir leben seit 1989 in dem Haus meiner Schwiegereltern. Der Schwiegervater ist seit 26 Jahren tot und meinem Mann gehört nun 1/3 des Hauses. Die Schwiegermutter lebt nicht mehr im Haus. Wenn Sie verstirbt und wir erben das Haus, müssen wir dieses Haus energetisch nach- bzw. aufrüsten?
Da Sie bzw. Ihr Mann seit mindestens Februar 2002 als Eigentümer im Haus leben, sind Sie aller Voraussicht nach von der Nachrüstpflicht befreit. Das betrifft zumindest die Dämmung der obersten Geschossdecke und die im GEG geregelte Austauschpflicht der Heizung. Nach aktuellem Kenntnisstand soll sich daran auch mit der GEG Novelle 2024 nichts ändern.
Wichtig zu wissen ist, dass die Bundesländer teilweise unterschiedlich mit den Anforderungen im GEG umgehen. Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie daher nur von der für das GEG verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.