x
Expertenrat

Wie weise ich beim BAFA den Austausch der Ölheizung nach?

Frage von Günter M. am 16.12.2020 

Welchen Nachweis möchte das BAFA, um die Ölaustauschprämie von der BAFA anzurechnen. Ein Heizungsbauer sagte uns, dass wir nicht die Öl-Einzelöfen demontieren dürfen, hat aber bisher nicht genau gesagt, wie das funktioniert.

Andere Heizungsbauer lassen auf sich warten. Aber wir möchten mit der Entkernung beginnen. Wie weit dürfte man die Entkernung insbesondere den Fußboden zurückbauen? Sollten vorher Fotos gemacht werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den Nachweis erbringen Sie im Nachhinein über den Verwendungsnachweis, die Fachunternehmererklärung und die Rechnung für die fachgerechte Demontage. Aus den FAQ´s des BAFAs geht hervor, dass auch der Austausch von Öl-Einzelöfen gefördert wird. Wichtig ist, dass Sie die Mittel vor dem Beginn (vor der Auftragsvergabe) online über die Webseite des BAFA beantragen. Dazu benötigen Sie ein Kostenvoranschlag bzw. Angebot von Ihrem Heizungsbauer.

Unser Tipp: Da Sie die förderfähigen Kosten nachträglich nicht nach oben korrigieren können, sollte das Angebot sehr detailliert bzw. ausreichend hoch sein. Durch viele Nachträge verschenken Sie andernfalls Fördergelder.

Aufgrund der aktuellen Situation und den hohen Antragszahlen müssen Sie nicht auf den Förderbescheid warten. Sobald Sie einen Antrag über das elektronische Antragsformular gestellt haben, steht es Ihnen demnach frei, mit der Maßnahme zu beginnen.

Wichtig zu wissen: Mit der Umstellung der Förderkulisse auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ändert sich das Antragsprocedere im Januar. An den Förderhöhen ändert sich nach aktuellem Kenntnisstand allerdings nichts.


Kommentare

Günter M.

Vielen Dank für Ihren Rat! Bezüglich der Umstellung in 2021 auf BEG habe ich noch eine wichtige Frage: Ich möchte jetzt über das Programm 151 der KfW den Sanierungskredit für alle Maßnahmen außer die Heizung beantragen. Die Heizung soll über die BAFA beantragt werden - ohne die Finanzierung über die KfW. Habe irgendwo gelesen, dass dies mit der BEG Umstellung nicht mehr möglich sei. Sollten wir den Antrag dieses Jahr noch stellen?

ENERGIE-FACHBERATER 

Erlaubt ist es, die Heizungsanlage über das BAFA fördern zu lassen und für die übrige Sanierung einen KfW-Kredit zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie aber darauf achten, dass die Kosten der Heizung nicht in die KfW-Finanzierung fallen. Denn dann ergäbe sich eine doppelte Förderung. 

Vermutlich ändert sich daran auch in Zukunft nichts. Denn die KfW-Programm 151/152 bleiben noch bis einschließlich Juni 2021 unangetastet. Erst dann erfolgt die komplette Umstellung auf das BEG. 

Da die FAQs des BMWi den Fall nicht explizit beschreiben und die neuen Richtlinien noch nicht verfügbar sind, können wir Ihnen leider keine verbindliche Antwort geben. 

Unser Tipp: Sprechen Sie mit einem Berater der KfW, um das gesamte Fördervorhaben von vornherein richtig zu planen. Ansprechpartner erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 9002. 

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Heizungsoptimierung

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo