x
Expertenrat

Wie kann ein behindertengerechter Badumbau gefördert werden?

Frage von Dieter W. am 21.10.2016 

Ein älteres Ehepaar möchte ein Bad behindertengerecht umbauen. Beide haben keine Pflegestufe. Da es sich um einen Altbau handelt, kann die neue Dusche nicht größer als 1,20 x 1,00 Meter sein. Es ist aber eine Mindestgröße erforderlich. Wo können wir einen Zuschuss beantragen und in welcher Höhe gibt es diesen?  

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der barrierefreie Badumbau kann über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) gefördert werden. Für Arbeiten wie die Anpassung der Raumgeometrie, die Schaffung bodengleicher Duschplätze oder die Modernisierung von Sanitärobjekten hatten Sanierer dabei bisher die Wahl zwischen zinsgünstigen Krediten oder einmaligen Zuschüssen.

Da die Mittel des Bundes für die Zuschuss-Variante des KfW-Programms 455 in diesem Jahr jedoch aufgebraucht sind, können die Arbeiten aktuell nur über einen zinsgünstigen Kredit aus dem KfW-Programm 159 gefördert werden. Eventuell werden die Mittel im kommenden Jahr aufgestockt.

Wie das funktioniert, erklärt Dipl. Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Förderung für die barrierefreie Badsanierung".

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo