Ein älteres Ehepaar möchte ein Bad behindertengerecht umbauen. Beide haben keine Pflegestufe. Da es sich um einen Altbau handelt, kann die neue Dusche nicht größer als 1,20 x 1,00 Meter sein. Es ist aber eine Mindestgröße erforderlich. Wo können wir einen Zuschuss beantragen und in welcher Höhe gibt es diesen?
Der barrierefreie Badumbau kann über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) gefördert werden. Für Arbeiten wie die Anpassung der Raumgeometrie, die Schaffung bodengleicher Duschplätze oder die Modernisierung von Sanitärobjekten hatten Sanierer dabei bisher die Wahl zwischen zinsgünstigen Krediten oder einmaligen Zuschüssen.
Da die Mittel des Bundes für die Zuschuss-Variante des KfW-Programms 455 in diesem Jahr jedoch aufgebraucht sind, können die Arbeiten aktuell nur über einen zinsgünstigen Kredit aus dem KfW-Programm 159 gefördert werden. Eventuell werden die Mittel im kommenden Jahr aufgestockt.
Wie das funktioniert, erklärt Dipl. Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Förderung für die barrierefreie Badsanierung".