Wir haben Anfang des Jahres einen Altbau erworben, welcher komplett kernsaniert werden sollte. Den Termin mit dem Energieberater hatten wir gehabt, ein ISFP wurde erstellt und bewilligt. Anschließend sollten weitere Einzelmaßnahmen über das BEG gefördert werden (Z.B.: Fenster, Außendämmung, obere Geschossdecke).
TPB haben wir vom Energieberater erhalten und wollten damit die BEG Förderung beantragen. Wir haben alle benötigten Dokumente hochgeladen. Es erfolgte ein Ablehnungsbescheid. Dann haben wir festgestellt, es wurde unsererseits ein falsches Formular beantragt.
Anstatt des BEGs nochmals EBW. Mit den Maßnahmen wurde bereits begonnen und auch schon teilweise Rechnungen beglichen. Gibt es hier irgendeine Möglichkeit, das rückwirkend ändern zu lassen oder neu zu beantragen?
Das BAFA müsste ja anhand der hochgeladenen Dokumente gesehen haben, dass wir einen anderen Antrag stellen wollten.
Aller Voraussicht ist das nicht möglich, da Sie mit den Arbeiten bereits begonnen haben. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie hier nach einer individuellen Prüfung durch die Sachbearbeiter des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
Können Sie die Förderung nicht erneut beantragen bzw. den korrekten Antrag nicht nachreichen, bleibt Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung als Alternative. Mit diesem können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen, wenn Ihre Steuerlast hoch genug ist.