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Expertenrat

Kann ich die förderbaren Kosten nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids ändern?

Frage von Pascal K. am 10.03.2023 

Kann / darf sich im Angebot etwas ändern, nachdem der Zuwendungsbescheid erteilt ist, wenn die baulichen Gegebenheiten plötzlich anderes zulassen als geplant? Beispielsweise Fußbodenheizung statt Heizkörper?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Haben Sie BEG-Fördermittel vom BAFA beantragt, können Sie die förderbaren Kosten nur innerhalb der Widerspruchsfrist (maximal vier Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheides) nach oben korrigieren. Ist diese Frist abgelaufen, beschränkt sich die maximale Förderhöhe auf die im Antrag angegebene Summe. Nachträgliche Änderungen nach oben sind dabei auch dann nicht möglich, wenn sich die Umstände im Haus ändern. Höhere Kosten stellen allerdings aus förderrechtlicher Sicht kein Problem dar. Sie erhalten die beantragten Zuschüsse nach wie vor, bekommen nur die zusätzlich anfallenden Arbeiten nicht mit gefördert.

Alternativ könnten Sie den Förderantrag stornieren und neu stellen. In diesem Fall müssten Sie aber eine Sperrfrist von 6 Monaten abwarten. Erst dann können Sie einen Antrag für die identische Maßnahme neu stellen und mit der Sanierung beginnen.

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