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Expertenrat

Wir haben versehentlich falsche Rechnungen im BAFA-Portal hochgeladen und einen Ablehnungsbescheid bekommen. Was können wir nun unternehmen?

Frage von Patrick L. am 23.05.2023 

Wir haben ein Zweifamilienhaus erworben und dieses seit Ende 2021 umfassend saniert und renoviert. Begonnen wurde mit der Wohnung im Erdgeschoss und im zweiten Schritt wurde die Wohnung im Obergeschoss renoviert. In diesem Zusammenhang kam uns die Idee, das Dachgeschoss zu Wohnzwecken auszubauen, da wir das Dach ohnehin erneuern wollten.

Für die Dachsanierung haben wir im April 2022 eine BAFA-Förderung beantragt. Die Fertigstellung erfolgte im ersten Quartal 2023, sodass wir im März die erforderlichen Unterlagen sowie die zugehörigen Rechnungen im BAFA-Portal hochgeladen haben. Hierbei wurden versehentlich zwei Rechnungen, die nicht die Dachsanierung, sondern den allgemeinen Umbau betreffen, hochgeladen. Die Rechnungen weisen im Wesentlichen den Materialeinkauf von Fliesen und Fliesenzubehör aus, sie enthalten keinerlei Materialien, die für die Dachsanierung notwendig sind.

Das BAFA hat uns nun einen Aufhebungsbescheid zugesandt, da die genannten Rechnungen vor Antragstellung bei der BAFA liegen.

Nun meine Frage: Hat jemand bereits Erfahrungen mit einem ähnlich gelagerten Fall und wie können wir vorgehen? Macht es Sinn, Widerspruch einzulegen und die genannten Rechnungen als irrtümlich hochgeladen zu erklären? Da sie inhaltlich nicht dem Dach zugeordnet werden können, sollte dies doch für das BAFA nachvollziehbar sein.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit den Mitarbeitern des BAFA aufzunehmen. Es handelt sich wie beschrieben um ein Missverständnis, das sich anhand des Inhalts der Rechnung auch eindeutig nachweisen lässt. Wichtig ist, dass Sie mit der geförderten Maßnahme (in diesem Fall die Dachsanierung) nicht vor Antragstellung begonnen haben.

Die Sachbearbeiter des BAFA erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

Wichtig zu wissen: Bauen Sie einen vormals unbeheizten Dachboden zu Wohnzwecken aus und entsteht ausschließlich im Dachboden neuer Wohnraum, ist eine BEG-EM-Förderung nicht möglich. Diese erhalten Sie nur, wenn vorher beheizte Wohnflächen im Zuge der Sanierung erweitert werden. Das wäre der Fall, wenn der Dachraum zur Wohnung im Obergeschoss hinzukommt.


Kommentare

Patrick L.

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Rückmeldung.

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