Ich habe ein Eigenheim mit meiner Schwester zusammen gekauft und eine GbR gegründet. Welchen Punkt wähle ich bei der antragstellenden Person?
Da es sich bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR) um eine Unternehmensform handelt, können Sie den BAFA-Antrag als Unternehmen stellen. Auf die Förderhöhe oder die weiteren Voraussetzungen hat das jedoch keinen Einfluss. Denn dabei geht es um die Art des Gebäudes (Wohn-/Nichtwohngebäude) und die geplante Maßnahmen. Ohne GBR könnten Sie den Punkt "Zusammenschluss von Privatpersonen" wählen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft auf Ihre Frage bekommen Sie von Ihrem Fördergeber. Diesen erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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