Durch den Austausch der alten Ölheizung gegen eine Wärmepumpe muss der 60 Jahre alte Zählerschrank erneuert werden (Vorschrift vom Netzbetreiber laut TAB). Werden die Kosten und Arbeiten für einen neuen Zählerschrank auch in voller Höhe mit gefördert?
Das BAFA führt diesbezüglich "Notwendige fachtechnische Arbeiten und Materialien" im BAFA-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen auf. Wir gehen daher davon aus, dass die Leistung förderbar ist, wenn sie für den Einbau der Wärmepumpe zwingend erforderlich ist. Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nach einer individuellen Prüfung von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.