Ich habe für ein Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit zwei Anträge bei der BAFA gestellt. Der 1. am 12.07.22 über 55.000 EUR für einen Fenstertausch und den 2. am 14.07.22 für einen Heizungstausch über 60.000 EUR. Geplant war, die Fenster noch dieses Jahr abzurechnen und die Heizung erst nächstes Jahr. Hat mir der Energieberater auch so geraten.
Die BAFA hat mich jetzt angerufen und gemeint, dass dies so nicht geht, ich müsse einen Antrag stornieren. Ist das so richtig? Falls ja, würde ich den für die Fenster stornieren und die Fenster erst nächstes Jahr einbauen lassen. Ab wann kann ich dann den neuen Antrag für die Fenster stellen?
Ja, das ist richtig. Denn pro Wohneinheit und Kalenderjahr dürfen Sie nur Kosten von maximal 60.000 Euro anrechnen. Diese Grenze erreichen Sie (beinahe) mit beiden Anträgen einzeln. Sie müssen daher einen Antrag zurückziehen und im kommenden Kalenderjahr neu stellen. Möglich ist das ab Januar 2023. Haben Sie bereits einen Bescheid erhalten, gilt hier jedoch eine Sperrfrist von 6 Monaten für Anträge, die ein und dieselbe Maßnahme betreffen.
Weitere Informationen zum Thema haben wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen" für Sie zusammengestellt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.