Ich habe Anfang August 2022 einen Förderantrag für eine Wärmepumpe gestellt. Nun musste ich feststellen, dass nicht ich, sondern – da es sich bei der Wärmepumpe um Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt -, die WEG den Antrag hätte stellen müssen. Der Bescheid wurde noch nicht erteilt. Kann ich den Antragsteller noch ändern lassen?
Ja, bis 4 Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie den Antragsteller nachträglich ändern. Laden Sie dazu ein formloses und unterschriebenes Schreiben mit den nötigen Vollmachten im BAFA-Portal hoch.