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Expertenrat

Kann ich in meinem Förderantrag den Antragsteller nachträglich ändern lassen?

Frage von Brunhilde S. am 24.02.2023 

Ich habe Anfang August 2022 einen Förderantrag für eine Wärmepumpe gestellt. Nun musste ich feststellen, dass nicht ich, sondern – da es sich bei der Wärmepumpe um Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt -, die WEG den Antrag hätte stellen müssen. Der Bescheid wurde noch nicht erteilt. Kann ich den Antragsteller noch ändern lassen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, bis 4 Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie den Antragsteller nachträglich ändern. Laden Sie dazu ein formloses und unterschriebenes Schreiben mit den nötigen Vollmachten im BAFA-Portal hoch.

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