Ich will einen wasserführenden Pelletofen kaufen. Gibt es die Förderung auch, wenn ich das Heizgerät selbst einbaue?
Die BAFA-Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien gibt es nur dann bei Eigenleistung, wenn Sie einen Fachkundenachweis erbringen können. Zulässig ist dabei zum Beispiel ein Meister- oder Gesellenbrief im Heizungsbereich. Aber auch mit einem entsprechenden Zeugnis oder der Anstellungsbescheinigung einer Heizungsfirma können Sie BAFA-Mittel bei Eigenleistung beantragen. Da die Eigenleistung nicht zu den geförderten Ausgaben gehört, gibt es den Zuschuss dann lediglich für die Materialkosten.
Update zum 01.01.2023: Eigenleistungen sind auch im Rahmen der BEG wieder förderbar - und das bei Einzelmaßnahmen am Haus, an der Heizung und bei ganzheitlichen Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus. Was dabei zu beachten ist, wenn Sanierer Fördermittel für Eigenleistungen ab 01. Januar 2023 beantragen wollen, haben wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's" zusammengefasst.