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Expertenrat

Gibt es Fördermittel für eine neue Gas-Hybridheizung, wenn diese eine Elektroheizung ersetzt? Welche Kosten werden gefördert?

Frage von Beate K. am 19.06.2020 

Mein Sohn möchte ein Haus kaufen, welches komplett mit elektrischer Fußbodenheizung beheizt wird. Baujahr 1989. Es handelt sich dabei NICHT um eine wassergeführte Fußbodenheizung, sondern eine mit Heizmatten, auf 112 m². Er möchte eine Hybrid-Gasheizung mit Solarthermie einbauen lassen und dabei die BAFA-Förderung in Anspruch nehmen. Meine Frage: Hat er überhaupt Anspruch darauf und wenn ja, was wird bezuschusst? Auch Heizkörper, Leitungen etc? Es ist ja nichts vorhanden, auch kein Kamin. Und - müsste die Fußbodenheizung komplett herausgerissen werden oder reicht nur eine Stilllegung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die BAFA-Förderung gibt es auch in diesem Fall, sofern die neue Heizung die technischen Anforderungen des Fördergebers erfüllt. Das BAFA bezuschusst dabei zahlreiche Arbeiten. So zum Beispiel die Demontage/Entsorgung der alten Heizung sowie die Anschaffung und die Montage der neuen Heizung. Darüber hinaus bekommen Sie Fördermittel auch für zwingend erforderliche Nebenarbeiten wie neue Heizkörper, Rohrleitungen und Abgassysteme. Wichtig ist, dass Sie sich für den Förderantrag ein möglichst genaues Angebot erstellen lassen. Denn nachträglich können Sie die Fördersumme nicht mehr anheben.

Wie Sie die BAFA-Förderung beantragen können und was dabei zu beachten ist, erklären wir Ihnen im Beitrag "Förderung für die Gasheizung und Gas-Hybridheizung".

Bei der Installation von Heizkörpern reicht es in der Regel aus, die elektrische Fußbodenheizung außer Betrieb zu setzen. Sie können diese allerdings weiter nutzen, um den Fußboden zu temperieren. Durch die wasserführende Zentralheizung sinkt die Leistung auf ein Minimum und die Stromkosten fallen deutlich geringer aus. Der Komfort warmer Böden bleibt Ihnen allerdings erhalten.

Angebote für die neue Heizung bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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