Wir möchten einen Antrag auf eine Erhöhung der Förderung wegen geänderter Planung stellen. Können Sie uns mitteilen, wo wir BAFA-Antragsformular finden können?
Für bereits gestellte Förderanträge lässt sich die Höhe der angerechneten Kosten nachträglich nicht mehr nach oben korrigieren. Zwei Ausnahmen gibt es: Haben Sie noch keinen Zuwendungsbescheid erhalten, können Sie den Antrag einfach zurückziehen und neu stellen. Haben Sie bereits einen Zuwendungsbescheid, bleiben nach dessen Erhalt vier Wochen Zeit, die angegebenen Kosten zu erhöhen. Dazu reichen Sie ein formlos unterschriebenes Schreiben über das BAFA-Onlineportal ein - ein spezielles Antragsformular benötigen Sie nicht.
Sind die vier Wochen bereits verstrichen, können Sie den Antrag ebenfalls stornieren und neu stellen. In diesem Fall gilt jedoch eine Sperrfrist von 6 Monaten, wenn Sie Mittel für identische Maßnahmen erneut beantragen. Letzteres setzt außerdem voraus, dass Sie in der Zwischenzeit keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben.
Alternativ können Sie den Antrag stornieren und nachträglich auf den Steuerbonus für die Sanierung zurückgreifen. Bei Maßnahmen an einem mindestens 10 Jahre alten und selbst genutzten Haus können Sie auf diese Weise 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre von der Einkommenssteuer absetzen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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